Montag, 12. September 2011

Ohne Beurteilung keine Verbesserung - die Gefährdungsbeurteilung



Arbeitsgeber tragen die Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiter vor Gesundheits- oder sogar Lebensgefahren geschützt sind. Es gilt, Unfällen und Krankheiten vorzubeugen. Um dieses zu erreichen, müssen die Gefahren und Belastungen ermittelt und beseitigt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes umfasst die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5,6).
Der Arbeitgeber hat die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse.


Es ist zu untersuchen:

• wodurch Verletzungen oder
 Schäden verursacht werden können,
• wie die Gefahren beseitigt werden
 können und, falls dies nicht
 möglich ist,
• welche Präventions- oder
 Schutzmaßnahmen zur Begrenzung
 der Gefährdung vorhanden
 sein müssen.

Die Arbeitswelt ist von einem stetigen Wandel geprägt. Auf jede neue Technologie und den damit verbundenen Gefährdungen kann der Gesetzgeber nicht mit einer neuen Vorschrift reagieren. Das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen geben nur einen allgemeinen Rahmen vor. Deshalb ist die Eigenverantwortung des Arbeitsgebers und der Beschäftigten gefragt. Es reicht nicht aus, nur Vorschriften anzuwenden.
Sehen Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht als eine vom Gesetzgeber diktierte Aktion sondern als kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der die Produktivität in Ihrem Unternehmen erhöht. Sie werden als Resultat nicht nur über menschengerechtere Arbeitsplätze verfügen, sondern auch bessere Ergebnisse erzielen.

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