Auch ein Unternehmen mit wenigen Angestellten kann mit innovativen, hochwertigen Produkten Umsätze im Millionenbereich realisieren. So erscheint es logisch, dass diese Unternehmen auch einen großen Schutzbedarf haben. Gerade sie sind oft in einem komplizierten Netzwerk von Liefer- und Zulieferverpflichtungen eingebunden und unterliegen so einer großen Abhängigkeit von störungsfreien Prozessen. Abgesehen davon, ist die Notwendigkeit für professionelles Sicherheitsmanagement in jedem Unternehmen gegeben. In vielen großen Unternehmen wird dieser Notwendigkeit entsprochen. Ihnen fällt es natürlich auch leichter entsprechende Strukturen zu entwickeln und sicher spielt auch der größere Druck der Legislative eine Rolle.
Je weniger Beschäftigte ein Unternehmen hat, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass ein qualifizierter Sicherheitsmanager sich um die Unternehmenssicherheit kümmert.
Die Unternehmensleitung der kleineren Unternehmen ist mit der Wahrnehmung ihrer Sicherheitsverantwortung in ihrem ganzen Umfang schlichtweg überfordert. Im täglichen Geschäft geht es um die Optimierung der Prozesse und der weiteren Rationalisierung der Produktionsverfahren, um Kostensenkung. Und es geht um Visionen, um die Zukunft des Unternehmens.
Sicher bemüht man sich, die Forderungen des Gesetzgebers in Sachen des Arbeits- und Gesundheitschutzes, des Brandschutz und des Umweltschutz einzuhalten. Aus meiner Praxis weiß ich, dass dies nicht immer gelingt.
Im Security-Bereich ist die Diskrepanz offensichtlich: In Hinblick auf den Know-how-Schutz und der Kriminalitätsprävention kann man sich eigentlich nur Sorgen machen. Hier kann keine Rede von einem vernünftigen Verhältnis zu der vorhandenen Bedrohungslage sein. Um sich um den umfassenden Schutz in den kleinen und mittleren Unternehmen zu kümmern, fehlen einfach die Kapazitäten.
In den kleineren Betrieben wird die Sicherheit als Nebenaufgabe mit bearbeitet. Vielleicht kümmert sich der Personalleiter oder der Technische Leiter nebenbei um die Organisation des Betriebsschutzes, die Schlüsselverwaltung und andere Belange, die man der Sicherheit zuordnet. Oft gibt es, weil gesetzliche Auflagen dies erfordern, so genannte Beauftragte, für die verschiedensten Sicherheitsbereiche. Die „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ besitzt auf Grund der Ausbildung ein Grundverständnis für Sicherheitsmanagement, wird aber meist nur als externe Kraft mit der kleinst möglichen Einsatzzeit genutzt. Die Arbeit aus den unterschiedlichen Bereichen, z.B. der Beauftragten, wird selten aufeinander abgestimmt. Das in den Unternehmen vorhandene verstreute Wissen über Sicherheitsthemen, etwa im IT-Bereich, wird nicht zusammengeführt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, Sicherheitsmanagement mit all seinen Erfordernissen, ist in kleinen und mittleren Betrieben nicht existent. Sicherheit gibt es nur als „Insellösung“. Gefahren, die bis zu einer Betriebsunterbrechung führen können, werden nicht erkannt oder unterschätzt.
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